Wer nutzt die Adressermittlung?
Die Adressermittlung beim Einwohnermeldeamt kann gemäß gesetzlichen Bestimmungen jedermann anstoßen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Anlass für eine solche Personensuche ist nicht gesetzlich definiert. Auch die Suche nach Privatpersonen kann durch diese Art der Adressermittlung unterstützt werden. Darum sind Sie berechtigt, Adressermittlung.de zu beauftragen, eine Adresse für Sie zu ermitteln. Auch können unsere Dienste in Anspruch genommen werden, um z.B. die Adresse eines säumigen Schuldners zu recherchieren. Wir wollen für Sie eine möglichst zufriedenstellende Adressermittlung anbieten und stellen dabei neben einer effizienten Suche vor allem alle Aspekte des Datenschutzes und die Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen ins Zentrum unserer Dienstleistung.