Was ist eine Melderegisterauskunft?

Im Meldegesetz sind die Grundlagen und Fristen einer Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung geregelt. Die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen des Bundes, der klar definierte Fristen zur Anmeldung bei der Behörde, der Ummeldung bei einem Wohnortwechsel oder der Abmeldung setzt. Wie schnell sich ein Bundesbürger beim Wohnortwechsel oder dem Umzug in eine neue Wohnung melden muss, wird von den Bundesländern unterschiedlich gewertet. So haben Berliner beispielsweise 2 Wochen Zeit, während sich Bürger in Thüringen, Hessen oder Bayern umgehend mit Fristsetzung von einer Woche beim Einwohnermeldeamt einfinden müssen.

Das Melderegister

Beim Melderegister handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem jeder Bürger eines Bundeslandes mit seiner aktuellen Anschrift registriert ist. Die Melderegisterauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen und beispielsweise eine neue Anschrift in Erfahrung zu bringen, wenn sich ein Bürger nicht selbstständig bei der Krankenversicherung, bei einem Gläubiger oder einem Vertragspartner umgemeldet und die neue Adresse bekannt gegeben hat. Kommen Briefe mit dem Vermerk „nach unbekannt verzogen“ an den Absender zurück, kann in den meisten Fällen nur eine Melderegisterauskunft helfen und den tatsächlichen Wohnort bekanntgeben. Die Melderegisterauskunft können nicht nur gewerbliche Interessenten, sondern auch Privatpersonen anfordern und gegen eine Gebühr erhalten. Heute kann man die Anfrage online stellen und sich beispielsweise beim letzten bekannten Einwohnermeldeamt einer Person erkundigen, ob diese noch im Einzugsbereich des Meldeamtes lebt und unter welcher Adresse sie zu erreichen ist.

Weitergabe von Daten

Seit 1938 sind Privatpersonen und Unternehmer, sowie öffentliche Stellen berechtigt, Informationen beim Einwohnermeldeamt anzufordern und um eine Datenübermittlung der gesuchten Person zu bitten. Die Melderegisterauskunft unterteilt sich in zwei Bereiche, die einfache und erweiterte Meldeauskunft. Eine einfache Auskunft, die anhand des Namens den Wohnort und in einigen Fällen auch Geburtsdaten enthält, kann von öffentlichen und privaten Stellen angefordert werden. Anders verhält es sich bei der Melderegisterauskunft, die in erweiterter Form verschiedene persönliche und für Privatpersonen nicht zugängliche Informationen über eine Person enthält. Die Zustimmung zu einer Meldeauskunft setzt voraus, dass der Antragsteller möglichst viele Angaben, mindestens aber den Vor- und Zunamen, die letzte bekannte Anschrift und das Geburtsdatum benennen kann. Je mehr Angaben ein Antragsteller macht, umso eher bekommt er die gewünschte Melderegisterauskunft.