Allgemeine Geschäftsbedingungen der NE.CONSULTING GmbH – Adressermittlung.de
Die NE.CONSULTING GmbH („Auftragnehmer“) bietet unter www.adressermittlung.de einen Service zur Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Personen bei Einwohnermeldeämtern und anderen öffentlichen Registern in Deutschland und Österreich an. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass nur hinsichtlich natürlicher Personen eine Anschriftenermittlung durchgeführt wird. Gegenstand der Anfrage sind dabei lediglich einfache Melderegisterauskünfte gemäß § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) beziehungsweise Meldeauskünfte gemäß § 18 Meldegesetz (MeldG). Der Kunde/Anfrager („Auftraggeber“) sichert zu, dass er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen:
§ 1
(1) Der Auftragnehmer ermittelt für den Auftraggeber Anschriften von natürlichen Personen bei Einwohnermeldeämtern und anderen öffentlichen Registern in Deutschland und Österreich. Das Auftragsverhältnis gilt als beendet, wenn dem Auftraggeber ein Ergebnis vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurde und die Bezahlung des Auftrages durch den Auftraggeber abgeschlossen ist.
(2) Ermittlungs-/Rechercheaufträge werden ausschließlich online über die Website https://adressermittlung.de durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilt. Der Auftragnehmer holt mit den vom Auftraggeber übermittelten Daten eine Auskunft bei einem Einwohnermeldeamt oder einem anderen öffentlichen Register ein. Die Ermittlungsergebnisse werden dem Auftraggeber in unveränderter Form per E-Mail zugesandt.
(3) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Adressermittlung. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die an den Auftragnehmer übermittelt werden, berechtigt ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, die personenbezogenen Daten, die ihm im Zuge der Dienstleistung des Auftragnehmers zur Kenntnis gelangt sind, nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und insbesondere nicht für Zwecke des Adresshandels oder für Direktwerbung zu verwenden.
(4) Der Auftraggeber stellt neben den Pflichtangaben zur gesuchten Person (Name, Vorname, Stadt, Postleitzahl) mindestens zwei weitere ermittlungsrelevante Angaben (Straße/Hausnummer, Geburtsdatum, Geschlecht) zur Verfügung.
(5) Der Vertrag kommt durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zustande.
(6) Der Vertrag gilt seitens des Auftragnehmers als erfüllt, sobald durch den Auftragnehmer eine gebührenpflichtige Anfrage bei einem Einwohnermeldeamt in Auftrag gegeben und das Ergebnis dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.
(7) Die Ergebnisse der Suchanfrage werden dem Auftraggeber durch Benachrichtigung per E-Mail zur Verfügung gestellt.
(8) Die bei der Beauftragung angegebenen Servicegebühren für die Ermittlungsaufträge sind Endpreise, welche die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer und alle anderen Preisbestandteile beinhalten, inklusive aller Kosten und Gebühren, die der Auftragnehmer bei Behörden und Dienstleistern für Meldeauskunftsanfragen sowie für Bezahlvorgänge zu entrichten hat.
(9) Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt bei Auftragserteilung wahlweise durch die Zahlungsarten PayPal, VISA, Mastercard. Eine Rechnung wird dem Auftraggeber auf Anfrage als elektronisches Dokument per E-Mail zur Verfügung gestellt.
§ 2
Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei schuldhaftem Verstoß einer Vertragspartei gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, schuldhaften falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 3
Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren oder Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind, oder für Waren oder Dienstleistungen, die nach kundenspezifischen Vorgaben angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Folglich besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Waren oder Dienstleistungen auf Veranlassung des Kunden heruntergeladen werden. Dementsprechend gilt das Widerrufsrecht nicht für Fernabsatzverträge zur Lieferung digitaler Güter (z. B. Credits, Zugang zum Geolokalisierungsportal), da diese nicht rückgabefähig sind. Ein Widerruf ist daher nur möglich, solange der Vertrag nicht vollständig von beiden Parteien erfüllt ist. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald Sie die Zahlung geleistet haben und Ihr Zugang zum Tracking-Portal bereitgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Widerruf mehr möglich. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist dann infolge der Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich.
Rückforderungen bereits geleisteter Zahlungen durch den Kunden, beispielsweise über das Käuferschutzprogramm von PayPal oder das Kreditkarteninstitut, stellen ausdrücklich Verstöße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rückerstattungsrichtlinien dar und gelten nicht als Kündigung des Vertrags oder als gültiger Widerruf.
Sollte ein Rückzahlung in beiderseitigem Einverständnis gerechtfertigt sein, verwenden wir für diese Rückzahlung Zahlungsmittel, das sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Rückanspruchsanliegen ist zu richten an: NE.CONSULTING GmbH, Immenseestr. 6, D-14471 Potsdam, Vertreten durch: Geschäftsführer: N. Neveling, H. Neveling, E-Mail: support@adressermittlung.de
§ 4
Die Servicegebühr für eine Adressermittlung gemäß Preisinformation wird auch dann vom Auftraggeber geschuldet, wenn das Einwohnermeldeamt keine Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies könnte z.B. in Fällen eintreten, in welchen der Auftraggeber unkorrekte Daten eingegeben hat, oder falls die gesuchte Person zu keinem Zeitpunkt unter der angegebenen Suchadresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person als „Unbekannt verzogen“ registriert ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Suchadresse als gemeldete Wohnadresse bestätigt wird. Gleiches gilt, sofern der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat (sog. Übermittlungssperre) oder aus Gefährdungsgründen für eine Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk eingetragen wurde und daher keine Ergebnisdaten zur Verfügung gestellt werden können.
§ 5
(1) Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesmeldegesetzes (BMG) beziehungsweise des österreichischen Meldegesetzes (MeldG).
(2) Der Auftraggeber ist für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des von ihm gestellten Auftrags „Verantwortlicher“ gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist damit für die Einhaltung der Vorschriften zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO verantwortlich.
(3) Der Auftragnehmer ist „Auftragsverarbeiter“ gemäß Artikel 4 Nr. 8 DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des von ihm angenommenen Auftrags. Er verarbeitet diese Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
(4) Die innerbetriebliche Organisation des Auftragnehmers ist mit Blick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten so gestaltet, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei wurden insbesondere Maßnahmen getroffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien zu den im Folgenden beschriebenen Kontrollformen geeignet sind.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übermittelten und ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich weisungsgebunden, zum Zweck der Anschriftenermittlung und Recherche, zu verarbeiten und sie nach Abruf durch den Auftraggeber oder nach Ablauf der Bereitstellungsfrist zu löschen. Die Daten sind gegen eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern.
(6) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 3 lit. b DSGVO verpflichtet worden sind. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
(7) Die Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen werden von dem Auftraggeber übernommen. Eine solche Informationspflicht entfällt, wenn eine der Voraussetzungen nach Artikel 13, 14 DSGVO oder nach § 32, 33 BDSG vorliegt.
(8) Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, im Zuge der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO zu treffen. Dabei sind nur solche geeigneten Maßnahmen erforderlich, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten.
(9) Der Auftraggeber hat das Recht, beim Auftragnehmer eine Auftragskontrolle durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu geben und entsprechende Nachweise zu führen. Der Auftragnehmer behält sich vor, für die Begleitung Auftragskontrolle dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung zu berechnen, um die erheblichen Kosten nicht auf die Preise der Dienstleistung umlegen zu müssen.
(10) Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer Unterauftragsverhältnisse gemäß Artikel 28 DSGVO einzugehen. Der Auftragnehmer teilt etwaige Unterauftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage mit.
(11) Bei vermuteten Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen.
(12) Der Auftraggeber ist für die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen nach Artikel 12 – 22 DSGVO verantwortlich. Die Rechte, der durch die Datenverarbeitung beim Auftragnehmer betroffenen Personen, sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte.
(13) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen, ebenso bei der Einhaltung der in Artikel 32 - 36 DSGVO genannten Pflichten. Diese Unterstützung erfolgt unter anderem im Hinblick auf die Sicherheit der Verarbeitung, die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde und die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
§ 6
(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden des Aufraggebers, (a) die der Auftragnehmer oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und (c) die durch die Verletzung einer Pflicht durch den Auftragnehmer, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), entstanden sind.
(2) Der Auftragnehmer haftet in den Fällen des § 6 (1) (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) In anderen als den in § 6 (1) und (2) genannten Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers - unabhängig vom Rechtsgrund - vollständig ausgeschlossen. Etwaige Rechte nach dem ProdHaftG bleiben unberührt.
(4) Der Auftragnehmer kann nicht für die sachliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der ermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten verantwortlich gemacht werden.
(5) Weiterhin haftet der Auftragnehmer nicht für von diesem nicht zu verantwortende Ausfälle des bereitgestellten Dienstes, beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt oder technischen Störungen des Internet.
§ 7
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung als vom Zeitpunkt der Unwirksamkeit an vereinbart, und zwar diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck von ihrem Sinngehalt am nächsten kommt.
§ 9
Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
Streitschlichtung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die NE.CONSULTING GmbH hat ihren Sitz in der Immenseestr. 6, D-14471 Potsdam; Handelsregisternummer: HRB 29222 P, Registergericht: Potsdam, USt.-ID: DE 3081 25 658, Vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind: N. Neveling, H. Neveling